Vorbereitet auf das Fachgespräch mit dem MDK?
Ein hoher fachlicher Anspruch an Pflegeheime soll letztlich die Versorgungsqualität der Bewohner*innen individueller und umfänglicher abbilden. Damit wird das Personal der Pflegeeinrichtung zwar vor neue Herausforderungen gestellt, doch es ergeben sich auch Chancen. Immerhin können sich Pflegefachkräfte im Gespräch mit dem MDK als Experte positionieren und ihre eigene Sichtweise auf den jeweiligen Fall und die geleisteten Pflegemaßnahmen überzeugend darlegen. Hierbei kann eine selbstbewusste und positive Gesprächsführung unterstützen.
Lesezeit ca. 8 Minuten
- Qualitätsiindikatoren: Mehr Eigenverantortung
- Qualitätsbereiche & Qualitätsaspekte: Fokus auf Versorgungsqualität
- Das Fachgespräch mit dem MDK: Ihre Chance
- Vorbereitung: Seminar „Souveräne Kommunikation mit dem MDK“
Halbjährliche Erfassung von Qualitätsindikatoren: Mehr Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtung
Seit dem 01. November 2019 ist die geänderte Qualitätsprüfungsrichtlinie (QPR) für vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit den zu überprüfenden Qualitätsbereichen und Qualitätsaspekten in Kraft getreten. Mit ihr wird ein neues Qualitätssystem etabliert, das das interne Qualitätsmanagement mit externer MDK-Prüfung verknüpft. Zweimal im Jahr reichen Pflegeheime künftig ihre an 15 Indikatoren erfassten Daten ein. Diese werden vom DAS anschließend auf ihre Plausibilität hin geprüft und bundesweit mit anderen Indikatorenergebnissen ins Verhältnis gesetzt. Damit sind Pflegeeinrichtungen im Rahmen der neuen MDK Prüfung 2020 ein Stück weit selbstverantwortlicher für die Qualitätssicherung und -darstellung.
Qualitätsbereiche & Qualitätsaspekte der neuen MDK Prüfung: Verstärkter Blick auf die Versorgungsqualität
Die Prüfinhalte der externe Qualitätsprüfung seitens MDK bzw. PKV-Prüfdienst umfassen insgesamt sechs Qualitätsbereiche, denen wiederum mehrere Qualitätsaspekte zugeordnet sind. Jedem Qualitätsaspekt wird eine Aussage, ein Qualitätsziel, zugeordnet, das mit Leitfragen vom Prüfer erschlossen wird. Deutlich gewonnen haben hierbei bewohnerbezogene Aspekte gegenüber Strukturkriterien der Pflegeheime.
Vier der sechs Qualitätsbereiche beschäftigen sich entsprechend mit den einzelnen Lebensbereichen der Bewohner und gehen weit über die Betrachtung körper- und krankheitsbezogener Themen hinaus.
Deutlich mehr Rücksicht auf unterschiedliche Fallkonstellationen gewinnen Pflegeeinrichtungen übrigens durch die neue Bewertungssystematik, die sich von der bisherigen dichotomen „Ja“ vs. „Nein“-Beurteilung des Prüfkriterium verabschiedet. Stattdessen gilt für die ersten vier Qualitätsbereiche die Bewertung: Keine Auffälligkeiten (A), Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für den pflegebedürftigen Menschen erwarten lassen (B), Defizit mit Risiko negativer Folgen (C), Defizit mit eingetretenen negativen Folgen (D).
Die neue MDK Prüfung & ihre sechs Qualitätsbereiche:
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Welche Fragen stellt der MDK bei der Qualitätsprüfung?
Hinweise auf Fragen, die bei der neuen MDK Prüfung 2020 eine Rolle spielen, bietet der Prüfbogen A und B im Anhang der QPR zur Beurteilung der personenbezogenen Versorgung sowie der Beurteilung auf Einrichtungsebene. Mit den dort genannten Leitfragen wird Aufschluss über relevante Sachverhalte des Qualitätsaspekts gewonnen. Besonders Pflegefachkräfte, Pflegedienstleitungen, Wohnbereichsleitungen oder Qualitätsmanagementbeauftragte, die am Fachgespräch mit dem MDK teilnehmen, empfiehlt es sich, sich mit den Inhalten der QPR näher auseinanderzusetzen. Darüber hinaus kann in simulierten Fachgesprächen ein souveräner Umgang mit den Fragen des Prüfers trainiert werden.
Das Fachgespräch mit dem MDK: Die Gelegenheit zur fallbezogenen Darstellung
Das Fachgespräch mit dem MDK bildet eine von mehreren Grundlagen für die Bewertung der Versorgungsqualität bzw. Überprüfung der Plausibilität der Indikatorenergebnisse. Die Prüfer können selbst entscheiden, welche Informationsquellen sie in welcher Reihenfolge heranziehen. Das können neben dem Fachgespräch z. B. auch Gespräche mit den Bewohnern, deren Inaugenscheinnahme und persönliche Akte inklusive Pflegedokumentation oder zufällige Beobachtungen sein. Insbesondere dem Fachgespräch und der Inaugenscheinnahme wird eine hohe Bedeutung beigemessen.
Nach wie vor ist die Pflegedokumentation zwar ein wichtiges Steuerungsinstrument der Pflege, doch mit dem Fachgespräch haben Pflegekräfte die Möglichkeit, festgestellte Auffälligkeiten und Qualitätsdefizite nachvollziehbar zu begründen und dem Prüfer die Sachlage sowie pflegefachliche Entscheidungen auf Augenhöhe darzulegen. Mit diesem Vorgehen kann fallindividuell betrachtet und ein Argumentationsrecht gegenüber dem MDK gewonnen werden.
Dieses Rüstzeug braucht es u. a. im Fachgespräch mit dem MDK-Prüfer
Positive Gesprächsführung & kompetente Argumentation im Fachgespräch
Besonders dann, wenn eine offene Kommunikation, positive Gesprächsführung, kompetente Argumentation und selbstbewusste Haltung gegenüber dem MDK eingenommen werden, können Pflegeeinrichtungen die Vorteile des Fachgesprächs für sich gewinnen. Schließlich soll deutlich werden, dass Sie als Experte bewusst Entscheidungen zum Wohle der bewohnerbezogenen Versorgungsqualität getroffen haben und diese angemessen vertreten können.
Das bedeutet natürlich auch, sich im ersten Schritt die Frage zu stellen, wer für das Gespräch vom eigenen Personal in Frage kommt. Das können Pflegekräfte, Wohnbereichsleitungen, die Pflegedienstleitung oder Qualitätsmanagementbeauftragte sein. Im zweiten Schritt können Sie das Gespräch vorbereiten, indem Sie sich z. B. nochmals Ziel & Anlass bewusst machen, sich über die Qualitätsprüfungsrichtlinien informieren und den Dokumentationsstand verinnerlichen. Aber auch an Punkten der Gesprächsführung, Argumentationstechnik und köpersprachlichen Wirkung kann gefeilt werden.
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* Zur besseren Lesbarkeit werden auf dieser Seite personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, generell nur in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt, also z.B. „Bewohner“ statt „BewohnerInnen“. Dies soll keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.
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